Das Thema der Krankenversicherungen in Spanien ist sehr komplex und bedarf wegen der Wichtigkeit der Versicherung und der Langfristigkeit der Verträge der eingehenden Erläuterung. Zur Desorientierung der Verbraucher tragen die oft verwirrenden und auch falschen Werbeaussagen bei. Angesprochen auf eine besonders krasse Falschaussage in einer Anzeige, antwortete ein deutscher Vermittler, dass dies nun einmal nur Werbung sei, in dessen Rahmen nicht alles wahr sein kann. Schon deshalb ist eine eingehende Abhandlung des Themas für den Residenten und den Langzeiturlauber wichtig.
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Systeme der Krankenversicherung |
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Angebote deutscher Versicherer |
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Angebote spanischer Versicherer |
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Zahnversicherung |
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Kündigung der deutschen Versicherung
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Das System der Krankenversorgung
Um die Systematik der Krankenversicherung bewerten zu können, muss zunächst auf das System der Krankenversorgung in Spanien eingegangen werden:
Die spanische Sozialversicherung stellt eine soziale Grundversorgung zur Verfügung, die nicht mit der Qualität der deutschen Versorgung zu vergleichen ist. Die Beiträge der Sozialversicherung sind sehr viel geringer als in Deutschland. Dafür wird allen eine gewisse Grundversorgung, die sich auf bestimmte Sozialversicherungsärzte und Sozialversicherungskrankenhäuser bezieht, geboten. Wenngleich die Ärzte in den Kliniken sehr engagiert sind, schon um zu weiterführenden Aufgaben in Privatkliniken berufen zu werden, sind Ausstattung, Zimmer usw. nicht mit deutschem Standart vergleichbar. Auch die meisten Spanier haben aus diesem Grund zusätzlich eine private Krankenversicherung.
Neben den Sozialversicherungsärzten gibt es ein umfangreiches Angebot an Privatärzten, die Verträge mit den privaten Krankenversicherern haben. Diese Ärzte sind mit den normalen deutschen Kassenärzten vergleichbar. Die Privatkliniken sind meist im Besitz von Ärztegemeinschaften oder (die größeren und besser ausgestatteten) im Besitz von Versicherungsgesellschaften. Diese Hospitäler sind weit besser ausgerüstet als die normale deutsche Klinik, vor allem was die Zimmer und den Service betrifft. Einzelzimmer, Beistellbett für den Angehörigen, Sitzecken für Bekannte, Bad, Fernseher und Telefon sind hier normaler Standart. Täglich mehrfache Arztvisite und intensive persönliche Betreuung durch den Arzt sind in Spanien normal.
Weiterhin gibt es auch hier reine Privatärzte, wie in Deutschland, die nur gegen Privatrechnung behandeln, die deutlich über den normalen Behandlungskosten liegen, und denen die Gebührensätze der Versicherer nicht genügen.
Die Masse der Ärzte, die befähigt genug sind Privatarzt zu werden, aber auch nicht nur einige Privatpatienten behandeln wollen, fallen somit in der Regel in die mittlere Gruppe, von einigen ganz besonderen Kapazitäten abgesehen, die dann privat verrechnen.
Systeme der Krankenversicherungen
In Spanien unterscheiden sich die Versicherungsangebote erheblich in den Deckungen und nicht nur, wie in Deutschland, durch Beitrag und einige Zusatzeinschlüsse.
Vergleichen Sie unbedingt die Versicherer nicht anhand von Anzeigen oder Aussagen in Prospekten, da jeder Agent einer Gesellschaft natürlich nur die positiven Seiten seines Angebots herausstellt und nicht die Nachteile aufzeigt. Vergleichen Sie die Versicherungsbedingungen, die Ihnen vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden sollten (viele bieten auch deutsche Bedingungen an), oder fragen Sie gezielt und lassen Sie sich die Antworten am besten schriftlich bestätigen. Dazu dient die Liste im gesonderten Kästchen.
Die deutschen Versicherungen sind in einem Punkt nicht auf das hiesige Klinikangebot abgestellt. Keine Gesellschaft hat bisher schriftlich bestätigt, dass das Beistellbett für den Angehörigen und dessen Versorgung vertraglich mitversichert gilt. Dies ist aber der Normalfall in den Krankenhäusern. In den meisten Fällen wird dieser Punkt der Rechnung zwar nicht auffallen und damit gezahlt werden, aber ein Anspruch besteht, außer bei Begleitung von Kindern, nicht.
Vergleichspunkte / Auswahlkriterien für private Krankenversicherung:
§ Besteht freie Arztwahl/Krankenhauswahl?
§ Höhe der Selbstbeteiligung bei Arzt / Krankenhaus
§ Ausschlüsse (vor allem: Dialyse, AIDS, Transplantationen)
§ Gibt es Wartezeiten?
§ Gibt es eine Höchstentschädigung pro Jahr?
§ Leistungsdauer im Krankenhaus oder Intensivstation eingeschränkt?
§ Sind Kfz-/Berufsunfälle mitversichert?
§ Auslandsreiseversicherung eingeschlossen?
§ Vorsorgeuntersuchungen mitversichert?
§ Jahresbeitrag
§ Gibt es einen Zuschuss vom Rentenversicherer? Auch wichtig, wenn erst später die Rente beantragt werden kann.
Angebote deutscher Versicherer
Langjährig angeboten werden die Reise-Krankenversicherungen – meist über Vereine und Vereinigungen für Residenten- bei denen es sich nicht um einen gesetzlichen oder privaten Vollversicherungsschutz handelt. Der Versicherer Hanse Merkur, der jahrelang sehr offensiv über einen Vermittler in Spanien diese Versicherungen angeboten hat, hat in der CBN Nr. 876 vom 29.9.00 diese Policen erläutert:
Es handelt sich um eine Versicherung für AKUTE Erkrankungen. Der Versicherer weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht zu empfehlen ist, eine bestehende private oder gesetzliche Versicherung zu kündigen.
Ein CBN-Leser war enttäuscht, dass eine Polypen-Operation nicht erstattet wurde, was jedoch - da keine akute Erkrankung - folgerichtig und korrekt ist. Eine gesetzliche oder private Vollversicherung wäre für diese Operation zuständig.
In dieser Reiseversicherung sind nur Personen versicherbar, die Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben haben. Ein Zuschuss durch den Rentenversicherer wird nicht gezahlt, was aber auch unnötig ist, da man ja eine Vollversicherung auch abschließen oder aufrechterhalten muss, für die dann der Zuschuss gezahlt wird.
Auch in einigen anderen Punkten entspricht die Werbung nicht den Vorschriften der Versicherungsbedingungen:
Nicht für alle Maßnahmen gibt es eine 100%-Erstattung. Z.B. Massagen werden nur bis zu 127 Euro erstattet (§4/1d), Zahnersatz (30 Euro/Monat) nur zu 80% und bis zu 1278 Euro pro Jahr (§3/1) und Sehhilfen bis 77 Euro. Keine Entschädigung gibt es z.B. für Reha-Maßnahmen, Psychotherapie, Entbindungen, AIDS.
Außerdem geht nach §5 der Anspruch aus einem privaten oder gesetzlichen Vertrag dem Anspruch gegen den Reiseversicherer vor. D.h. der Anspruch ist erst dem Hauptversicherer, der ja nötig ist, zu melden. Die Kosten, die über deren Erstattung hinausgehen zahlt dann die Reiseversicherung.
Kündigungsschutz gibt es für die einzelnen Mitglieder des Gruppenvertrages. Dieser gesamte Vertrag des Vereins aber kann nach §3/Abs.4 von dem Versicherer zum Jahresende gekündigt werden, was nach Aussage des Vorsitzenden des Vereins nur aus wichtigem Grund (unseriöses Verhalten o.ä.) geschehen kann. Die Hanse Merkur hat kürzlich den Vertrag aber gekündigt und nun stehen die Versicherten im Regen, da viele wegen Alter keinen neuen Vertrag anderweitig bekommen!
Sinnvoll ist diese Versicherung somit für Personen, die ständig hier leben und den deutschen Sozialversicherungsvertrag aufrecht erhalten wollen oder müssen, aber für die Kosten, die über den Erstattungen der deutschen Versicherer liegen, eine Zusatzabsicherung erhalten wollen.
Sofern einem die privaten Kassenärzte in Spanien ausreichen, ist man deutlich günstiger über die spanische Vollversicherung oder eine deutsche Vollversicherung nach neuer Art (siehe unten) abgedeckt. Darüber hinaus sind einige spanische Versicherungen und die deutsche Vollversicherung neuer Art von den Rententrägern anerkannt, so dass die Hälfte der Beiträge übernommen werden, wenn man auf die Sozialversicherung in Deutschland verzichtet.
Bestehende deutsche Privatversicherungen übernehmen ohnehin die hiesigen Kosten voll, sind jedoch sehr teuer.
Neue deutsche Vollversicherung für Residenten und Langzeiturlauber
Neuerdings wird eine deutsche Vollversicherung angeboten für ab Euro 99,88 bei 250 Euro Selbstbeteiligung pro Jahr . Es liegt freie Arztwahl zugrunde mit 100%-Erstattung, auch im stationären Bereich und für Medikamente. Die Kosten werden in Spanien als Privatpatient, in den übrigen Ländern inklusive dem Heimatland nach der Bundespflegesatz-Verordnung übernommen, bzw. die Aufwendungen der 3. Pflegeklasse.. Rücktransport und Überführungskosten sind auch versichert. Zahnbehandlungen werden bis zu 80% und maximal 1.000 Euro ersetzt, Zahnersatz zu 80% bis zu Euro 3.000 pro Jahr kann zusätzlich versichert werden.
Die Versicherung besteht seit einigen Jahren und hat die Beiträge bisher stabil gehalten. Der Preis für eine Person bis 60 beträgt 128,08 und bis 75 Jahre 173,64.
Die Beiträge sind deutlich höher als bei spanischen Versicherungen, dafür werden auch Medikamente ersetzt.
Zu relativieren ist der Beitrag in soweit, als bei nicht Inanspruchnahme eine Beitragsrückerstattung von 2 bis 4 Monatsbeiträgen gewährt wird. Das heißt, das in ersten Jahr zwei Monatsbeiträge zurück erstattet werden, in 2. Jahr 3 und ab 4. Jahr 4 Monatsbeiträge ( also 1/3 der gezahlten Beträge).
Nicht der Wahrheit entsprechen einige Aussagen über die Mitbewerber in den ganzseitigen Anzeigen eines großen Vermittlers. Die dort erwähnte Selbstbeteiligung bei spanischen Gesellschaften von 20 bis 40% bei freier Arztwahl und im Krankenhaus, sowie beim Zahnarzt ist völlig übertrieben und müssen hier richtig gestellt werden. Die Selbstbeteiligungen betragen in der Regel 15 bis 20% beim Arzt, der nicht in der Empfehlungsliste steht und 10% bis 15% im Nicht-Vertrags-Krankenhaus. Die Selbstbeteiligungen im Zahnbereich (dann aber, anders als bei der deutschen Versicherung ohne oberes Limit) beträgt zwischen 18 und 180 Euro je nach Arztleistung.
Es wird auch eine Versicherung eines anderen Versicherers hier angeboten nach den fast gleichen Bedingungen, die den deutschen Versicherungsbedingungen sehr ähnlich sind. Diese Gesellschaft bietet schon lange hier in Spanien an, jedoch ohne Selbstbeteiligung und ohne Beitragsrückerstattung, was die Versicherten wohl dazu verleitet hat die Versicherung sehr exzessiv in Anspruch zu nehmen. Die Beiträge sind über die Jahr SEHR angestiegen. Diese Gesellschaft kann daher sicher nicht empfohlen werden.
Die Angebote der spanischen Versicherer
Das Angebot der spanischen Versicherer ist im Umfang sehr unterschiedlich. Schon wegen der wesentlich geringeren Beiträge loht es aber, sich damit zu beschäftigen.
Die spanischen Vollversicherungen sind meist günstiger als deutsche Zusatzversicherungen. Besonders für Personen, die mit Kassenärzten zufrieden sind oder die Geld sparen wollen lohnt daher ein Umstieg, sogar ohne Zuschuss der Rentenversicherung, wenn auf eine Gesellschaft geachtet wird, die keine Einschränkungen oder Ausschlüsse hat. Besonders wenn die deutsche Versicherung gekündigt wird, um den Zuschuss der Rentenversicherung zu erhalten, sollten Sie darauf achten eine Gesellschaft zu wählen, die kein Kündigungsrecht hat oder darauf verzichtet, damit Sie nicht später ohne Versicherungsschutz dastehen. Außerdem fordert die Rentenversicherung diesen Kündigungsschutz, damit ein Zuschuss gewährt wird.
Immer ausgeschlossen sind Medikamente, es sei denn sie werden im Krankenhaus oder beim Arzt verabreicht. Einige wenige Gesellschaften zahlen auch für Brillen und Hörgeräte dazu.
Die spanischen Versicherungen schließen die Auslandsreiseversicherung (teilweise auf 60 Tage begrenzt) mit ein, so dass bei Urlaub, auch in Deutschland, für akute Erkrankungen oder Unfälle Schutz besteht inklusive Rücktransport, Begleitung des Angehörigen usw.
Es werden zwei verschiedene Systeme angeboten:
§ Die Versicherung mit Vertragsärzten und zusätzlich freier Arztwahl
§ Die Versicherung nur mit Wahl zwischen den Vertragsärzten
Bei beiden Systemen ist die Regeldeckung im Krankenhaus auf die Privatkliniken abgestellt, also Einbettzimmer, Chefarzt, Beistellbett für den Angehörigen usw.
Beispielhafte Durchschnittsprämien siehe gesonderte Aufstellung.
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Durchschnittliche Jahresbeiträge einer spanischen Krankenversicherung
mit Vertragsärzten / mit freier Arztwahl / regionaler Anbieter, sonst Vollerstattung
Alter: bis 44 566 / 810
bis 49 632 / 895
bis 54 683 / 999
bis 59 767 / 1120 573
bis 65 1.081 / 1580 733
bis 70 1.103 / 1.709 877
bis 75 1.283 / ------- 1.112
ab 76 1.509 / ------- ---------
Ein Zuschuss vom Rentenversicherer ist noch nicht berücksichtigt
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Die Versicherung mit freier Arztwahl bietet Vertragsärzte an, bei denen keine Selbstbeteiligungen zu zahlen sind. Wenn ich einen anderen Arzt aufsuche werden die oben genannten Selbstbeteiligungen (15 bis 20% beim Arzt / 10 bis 15% im Krankenhaus) fällig.
Aber Achtung:
Viele dieser Gesellschaften begrenzen ihre Leistung in der Höhe. Es wird eine Jahreshöchstentschädigung (z.B. 60.000 oder 360.000 Euro pro Jahr) vereinbart. Die Vermittler begründen dies gern mit dem Argument, dass ohnehin kein Schaden oberhalb dieser Grenze denkbar ist. Dieses Argument ist natürlich nicht schlüssig. Wenn Krankenhauskosten nicht diesen Betrag überschreiten könnten, bräuchte der Versicherer diese Einschränkung ja nicht zu machen.
Auch wichtig:
Das gleiche gilt für Einschränkungen in der Dauer des Krankenhausaufenthaltes oder für die Intensivstation. Nur, wenn Sie die spanische Versicherung als Zusatzversorgung neben einer deutschen Versicherung sehen, sollten Sie eine Gesellschaft mit solchen Einschränkungen wählen.
Die Gesellschaften mit Vertragsärzten bieten - je nach Größe der Gesellschaft unterschiedlich viele- Vertragsärzte an. Eine Gesellschaft hat beispielsweise 69 Ärzte in Dénia oder 31 Ärzte in Torrevieja. Die Anzahl der Ärzte ist also sicher ausreichend. Die Entscheidung zugunsten der einen oder anderen Gesellschaft sollte daher getroffen werden nach den Auswahlkriterien (siehe gesonderter Kasten oben) und dem von Ihnen bevorzugtem nächstgelegenem Krankenhaus. Ist dieses Krankenhaus z.B. im Eigentum einer Versicherungsgesellschaft, bietet sich natürlich die Versicherung bei dieser Gesellschaft an. Ist das Krankenhaus in Ärztebesitz sollten Sie fragen, welche Kassen von den wichtigen Ärzten akzeptiert werden. In manchen Kliniken gibt es durchaus Kassenärzte und andere Ärzte, die nur privat verrechnen.
Dieses System ist mit dem deutschen Krankenkassenarztsystem vergleichbar. Bei Vertragsärzten ist keine Zahlung nötig, sondern es wird mit einer Karte oder Krankenschein direkt abgerechnet.
Zahnversicherung
Im Zahnversicherungsbereich gibt es ebenfalls verschiedene Angebote. Einige Gesellschaften haben kostenlos die Behandlung durch den Zahnarzt und Kontrollen mitversichert. Immer extra zu versichern ist der Zahnersatz. Die Zahnpolice kann auch gesondert abgeschlossen werden, z.B. wenn man den Beitrag der teureren Zahnversicherung der deutschen Krankenversicherung sparen will, oder als Ergänzung zur bestehenden Versicherung. Der Beitrag ist auch hier deutlich unter den deutschen Beiträgen bei fünf bis bis sieben Euro pro Monat.
In den Dentalpolicen ist, anders als in Deutschland, meist keine Höchstgrenze festgelegt. Wie in Deutschland gibt es auch hier eine Selbstbeteiligung, jedoch nicht in Prozent der Kosten (z.B. Ersatz nur 60%), sondern in Euro. So ist z.B. bei einer Füllung 18 Euro zu zahlen, bei einer Jacketkrone 36 Euro oder einer Metallkrone mit Kunststoff 120 Euro.
Kündigung der deutschen Versicherung
Wenn Sie nach den oben genannten Vorgaben die Krankenversicherung sorgfältig gewählt haben, stellt sich die Frage, ob der deutsche Versicherungsschutz überhaupt noch sinnvoll und nötig ist.
Bei den normalen spanischen Versicherungen oder der deutschen Vollversicherung nach neuer Art ist der Versicherungsschutz ausreichend und übertrifft die deutsche Sozialversicherung. Auf die bestehende Krankenversicherung sollte aber nur verzichtet werden, wenn keine Vorerkrankungen bestehen, da diese in der Regel nicht im neuen Vertrag mitversichert sind.
Außerdem sollte die Krankenversicherung nicht gekündigt werden, wenn man nach Deutschland zurückkehren möchte. In diesem Fall bietet sich an, die Versicherung ruhen zu lassen (sofern die Gesellschaft dies akzeptiert), oder eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Mit einem solchen Vertrag sind Sie in der Lage jederzeit zum alten Beitrittsalter die Versicherung aufleben zu lassen.
Der Autor des folgenden Beitrags, Michael Wilfert, Jalon - Costa Blanca,
ist diplomierter Versicherungsbetriebswirt und war als Dozent in der Ausbildung von
Versicherungskaufleuten und Fachwirten tätig,
sowie Mitglied im Prüfungsausschuss der IHK.
Jetzt ist er als Versicherungsmakler im Gebiet der Costa Blanca beschäftigt.
Telefon/ Fax 0034-96 6481000
E-Mail: corredor-wilfert@wanadoo.es
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